3.4. Die Reformation war Schuld: Das Ende der Kalande

In den 1550ern kam die Reformation


Im Amt Steuerwald war seit etwa 1551-55, spätestens 1557/8, die Reformation eingeführt worden, im Amt Steinbrück endgültig 1568. Von ihr wurden fast alle Kalandsherren erfasst. Daraus ergaben sich zunehmende Schwierigkeiten. Die Seelenmessen, die Synoden, Prozessionen u.a. hörten auf. Damit verlor der Kaland seinen Hauptzweck, die Einkünfte des Kalands verringerten sich. Pächter kamen z.T. ihren Verpflichtungen nicht mehr nach. 

Die luth. Obrigkeit bzw. das Konsistorium in Wolfenbüttel einerseits, der Bischof von Hildesheim anderseits, beanspruchten mehr und mehr die Einkünfte des Kalands. Vergeblich beriefen sich die Kalandsherren Wolfenbüttel gegenüber auf ihr altes Recht; sie erklärten sich bereit, künftig „von den wenig Gütern der Kalande beider Gerichte alle Jahre einen oder mehrere ehrliche, gottselige und christliche Konventus (Konvente) zu halten" und für ihren Konvent etliche Werke der Gelehrten und anderes zu erwerben. Ihre Vorstellungen waren vergeblich. Der Kampf um die Selbstständigkeit des Kalands ging, wie auch anderswo, nach Einführung der Reformation verloren. 


Priester Froböse: Ein hartnäckiger Katholik


Aber auch die kath. Seite machte Ansprüche auf das Kalandsgut im Amt Steuerwald geltend (Bertram, Gesch. des Bistums Hildesheim, S.415). Ende der 1580er Jahre führte der kath. Pastor Froböse in Ottbergen bei der bischöflichen Regierung Klage wegen seiner Ansprüche auf die Kalandsgüter. Diese Bruderschaft sei vor Zeiten gestiftet mit der Verpflichtung, nach dem Ableben der Stifter Jahrgedächtnisse nach der Regula calendarii, d.h. dem Kalandsstatut, zu halten.

Nach seiner Versetzung ja, dnach Ottbergen habe die stiftische Regierung ihm als dem einzigen noch kath. Kalandsgeistlichen die Kalandsgüter im Amt Steuerwald übertragen, deren Zinsen er vereinnahme mit der Auflage, selbst und durch andere kath. Geistliche die geistlichen Obliegenheiten der Kalandsstiftung zu erfüllen, solange bis auch die übrigen Kalandspfarrer wieder katholisch würden. Trotz Einspruch der lutherischen Pastoren von Nettlingen, Dingelbe, Dinklar und Schellerten habe er neun Jahre lang diese Einkünfte bezogen.

Nach dem Tod des ihn schützenden Domherrn Bock hätten, mit Unterstützung des luth. Amtmanns von Steuerwald, die luth. Geistlichen ihm diese Einkünfte bestritten mit der Begründung, dass sie seit den Zeiten des Bischofs Friedrich (1551-56) im Besitz der Kalandsgüter gewesen seien u. sich auch Froböse anfangs mit dem vor Ottbergen gelegenen Kalandsgut begnügt habe. Dieser erklärte nun, er sei jetzt allein Kalandsherr, weil er allein als Priester die geistlichen Obliegenheiten des Kalands, wie z.B. die Seelenmessen, erfüllen könne. 1591 führte er Klage darüber, dass der Amtmann von Steuerwald ihm 1587 die Einkünfte des Kalands entzogen und sie der Kapelle des Hauses Steuerwald zugeführt habe. Über den Ausgang dieser Klage ist leider nichts bekannt. Die Auflösung des Kalands hatte sich in jedem Fall bereits vollzogen. 


Das Aus nach 300 Jahren


Der über drei Jahrhunderte bestehende Nettlinger Kaland hat im Leben der Gemeinde Nettlingen und in der Erinnerung späterer Zeiten keine Spuren hinterlassen. Was es mit diesem Kaland auf sich hatte und was er einmal für das Leben der Gemeinde Nettlingen und des Kirchenbannes Nettlingen bedeutet hat, war lange Zeit hindurch völlig vergessen. Umso erfreulicher ist es für den Liebhaber der Heimatgeschichte, dass ein kleines altes, in Pergament gebundenes Büchlein und ein paar dünne Aktenbündel in Hannover und Wolfenbüttel das Bild des einst so bedeutsamen Nettlinger Kalands wieder haben erstehen lassen

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