Die geheimnisvolle Wallburg am Forellenteich
In einer
Nachricht von etwa 1530 (Klageschrift) wird gesagt, dass Heinrich v. Nettlingen
(+1520), sein kurz vor ihm verstorbener
Cousin Heinrich der Jüngere, sein
Vater Hans, sein Großvater Heinrich und „sein Vorvater(?)“ vom Hause Grubenhagen
die Nettlingschen Güter als erbliches Mannslehen gehabt hätten.
Ob dieses Lehnsverhältnis schon vorher bestand und seit wann etwa, ist unbekannt. In den Lehnsakten liegt ein in mittelniederdeutscher Sprache gehaltener Auszug aus einem Lehnsbrief, der einen sehr alten Eindruck macht und wohl aus der Zeit vor 1500 stammt. Er ist fast gleichlautend mit den späteren Lehnsbriefen. Die Forschung nimmt an, dass diese Grubenhagenschen Lehen in Nettlingen, Lafferde usw. aus dem Eigengut der Northeimer Grafen an die Welfen vererbt sind und bei der Teilung der welfischen Lande um das Jahr 1285 an das Haus Grubenhagen gekommen sind (Max, Gesch, von Grubenhagen,Bd. I, S. 5; Hüttebräuker, Das Erbe Heinrichs des Löwens, Register; Wenke, in Zeitschriften d. Gesellschaft für ns. Gesch,Jahrg. 1912)
In diesen Lehnsbriefen wird die um 1860 eingeebnete alte Wallburg, die "Querneburg" samt der Ohe an erster Stelle genannt. Das lässt m. E. darauf schließen, dass das älteste Verzeichnis dieser Lehen aus einer Zeit stammt, wo die um 1500 doch wohl schon praktisch bedeutungslose Querneburg, die sonst in keiner mittelalterlichen Urkunde erwähnt wird, noch eine wirkliche Burg war, die für den Lehnsmann von Wert war und nicht bloß ein frühgeschichtlicher Wall ohne praktische Bedeutung. (Vgl. den Abschnitt der Chronik v. Nettlingen über "Die Geschichte des adligen Gutes Nettlingen")
Es steht nichts im Wege anzunehmen, dass das Geschlecht derer v. Nettlingen ebenso wie mit den Gütern des Bischofs und des Michaelisklosters schon lange vor dem Ende des 15. Jahrhundert auch mit den Grubenhagenschen Gütern belehnt war. Nach dem ältesten gekürzten Auszug aus dem Grubenhagenschen Lehnsbrief waren sie belehnt mit
Ob dieses Lehnsverhältnis schon vorher bestand und seit wann etwa, ist unbekannt. In den Lehnsakten liegt ein in mittelniederdeutscher Sprache gehaltener Auszug aus einem Lehnsbrief, der einen sehr alten Eindruck macht und wohl aus der Zeit vor 1500 stammt. Er ist fast gleichlautend mit den späteren Lehnsbriefen. Die Forschung nimmt an, dass diese Grubenhagenschen Lehen in Nettlingen, Lafferde usw. aus dem Eigengut der Northeimer Grafen an die Welfen vererbt sind und bei der Teilung der welfischen Lande um das Jahr 1285 an das Haus Grubenhagen gekommen sind (Max, Gesch, von Grubenhagen,Bd. I, S. 5; Hüttebräuker, Das Erbe Heinrichs des Löwens, Register; Wenke, in Zeitschriften d. Gesellschaft für ns. Gesch,Jahrg. 1912)
In diesen Lehnsbriefen wird die um 1860 eingeebnete alte Wallburg, die "Querneburg" samt der Ohe an erster Stelle genannt. Das lässt m. E. darauf schließen, dass das älteste Verzeichnis dieser Lehen aus einer Zeit stammt, wo die um 1500 doch wohl schon praktisch bedeutungslose Querneburg, die sonst in keiner mittelalterlichen Urkunde erwähnt wird, noch eine wirkliche Burg war, die für den Lehnsmann von Wert war und nicht bloß ein frühgeschichtlicher Wall ohne praktische Bedeutung. (Vgl. den Abschnitt der Chronik v. Nettlingen über "Die Geschichte des adligen Gutes Nettlingen")
Es steht nichts im Wege anzunehmen, dass das Geschlecht derer v. Nettlingen ebenso wie mit den Gütern des Bischofs und des Michaelisklosters schon lange vor dem Ende des 15. Jahrhundert auch mit den Grubenhagenschen Gütern belehnt war. Nach dem ältesten gekürzten Auszug aus dem Grubenhagenschen Lehnsbrief waren sie belehnt mit
"der qenenborgh, mit der Oe (Ohe), dickstede (Teichstätte, dem Forellenteich) vor netteling, behorig tho der Oe, unde myt 7 tegetfreyen huve landes vor nettelingen, und noch myt 1 huve landes darsulvest, unde 4 kohoffen tho nettelingen, eyner by dren (richtig: dem) stouen (Stoben), den anderen by dem alden thie an dem felde, de dridde an dem orde up der kornstrathen unde noch 1 an der sulven rige, mit dren wischen, den halven hagen, den Mummenhov, der dreckwischen, item der boumhof…"
Es folgen die
Güter in Lafferde, Germerßen und (Ding-)Elve.
Zur Lage dieser Güter kurz folgendes: Die Querenburg ist der gleichzeitig mit der Ohe vor 100 Jahren abgetragene Ringwall unmittelbar südlich des Ortes. Die Ohe ist ein Wald, etwa von der Größe der Forschers, der direkt östlich von diesem lag. Die Teichstätte ist der Forellenteich.
Die Lage des Kothofes bei dem Stoben ist nicht bekannt. Der Kothof bei dem alten Thie lag am "Himmelreich", der 3. und 4. an der Kornstraße. Der "Hagen" lag bei Helmersen, statt "Mummenhof" heißt es später "Kranenhof", die Lage ist unbekannt, ebenso die der "Dreckwische".
Der Baumhof am Sattelhof geht auf den "wissen Graben" zu, die Lage ist ähnlich wie der "lange Hof".
Zur Lage dieser Güter kurz folgendes: Die Querenburg ist der gleichzeitig mit der Ohe vor 100 Jahren abgetragene Ringwall unmittelbar südlich des Ortes. Die Ohe ist ein Wald, etwa von der Größe der Forschers, der direkt östlich von diesem lag. Die Teichstätte ist der Forellenteich.
Die Lage des Kothofes bei dem Stoben ist nicht bekannt. Der Kothof bei dem alten Thie lag am "Himmelreich", der 3. und 4. an der Kornstraße. Der "Hagen" lag bei Helmersen, statt "Mummenhof" heißt es später "Kranenhof", die Lage ist unbekannt, ebenso die der "Dreckwische".
Der Baumhof am Sattelhof geht auf den "wissen Graben" zu, die Lage ist ähnlich wie der "lange Hof".
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