4.2. Ministerialen mit Adlerflügeln: Die von Helmersen

Von Jordan bis Plate von Helmersen


Aus Urkundenbüchern und Schlüterschen Akten werden Vertreter der Familie von Helmersen in folgenden Jahren erwähnt:
  • 1325 Jordan von Helmersen. Er führte in seinem Siegel einen Helm mit Adlerflug. Am 8. 11. 1365 verkauften die Brüder von Wehmingen dem Kreuzstift ihre Güter bei Wehmingen. Am selben Tage genehmigte diesen Verkauf die Schwester der Verkäufer, Mathilde, die Frau des Knappen Jordan v. Helmersen. (Urk. B. Ho. Bd. 4, Nr. 854)
  • 1367 Wilkino de Helmersen. Domvikar (U.B. Hild. Bd. II Nr. 232)
  • 1395 Dyderik van Helmersen. "Der Rath an Bischof Gerhard bittet um dessen Vermittlung zur Einstellung der Fehde genannter Leute, " unter denen Dyderik genannt ist. (U. B. Hil. Bd. II 1002)
  • 1397 und 1408 wieder Dyderik in einem Brief des Rates an den Rat von Braunschweig (U. B. Hil. Bd. 3 Nr. 359)
  • 1562 Plate v. Helmersen und einige andere riefen im Frühjahr ihren Landesherrn und Lehnsmann Heinrich d. Jüngeren um Schutz für ihre Ansprüche an. (Bertram, Bd. II, S. 212) Mit dem Familiennamen Helmersen erscheinen in den Urkundenbüchern auch eine ganze Reihe von Bürgern der Stadt Hildesheim, die sich unter den Schutz des Rates gestellt hatten. 
Über den Ursprung des Geschlechtes der von Helmersen ist nichts bekannt. Das, was Superintendent Dr. Spanuth über die Herren v. Nettlingen in seinem Heft veröffentlicht hat, wird auch für das Geschlecht der von Helmersen gelten: 
"Es gehörte nicht dem Stande des freien Uradels, der nobiles oder Edelfreien an. Sie werden überall als servi, Diener, milites, Ritter oder famuli, Knappen bezeichnet. Sie gehörten somit dem Stande der Ministerialen an. Diese waren Dienstmannen weltlicher und geistlicher Herren. Sie versahen Dienste bei Hofe, als Beamte und mit der Waffe. Die Mehrzahl von ihnen waren ursprünglich Laten, d.h. Halbfreie, Hörige; eine beträchtliche Zahl von ihnen hatte sich auch aus dem Stande der Freien in den abhängigen Stand der Ministerialen begeben.
Für ihre Dienste wurden sie in der Regel belohnt durch Verleihung von Lehnsgütern, Höfen, Grundbesitz und den damit verbundenen Einnahmen und Berechtigungen. Durch diesen Besitz an Lehnsgut und z.T. auch an Eigengut (Allod) nahmen diese Ministerialen mit der Zeit an Macht und Ansehen zu und bildeten den Stand des sogenannten niederen Adels."
Zu ihm gehörte wohl auch das Geschlecht der von Helmersen. Nach dem Orte, in dem diese Ministerialen ihren Hauptsitz hatten, legten sie sich dann, in der Regel etwa seit dem 12. Jahrhundert, als es Sitte wurde, seinem Rufnamen einen Familiennamen hinzuzufügen, einen solchen Familiennamen zu. Der Name "von Helmersen" besagt also nicht, dass die Träger dieses Namens aus Helmersen stammten, sondern dass sie dort ihr Gut, den Sitz ihrer Familie, hatten. Seit wann das der Fall war, ist nicht mehr festzustellen. 

Klosterbesitz in Helmersen


Weit mehr erfahren wir über Land und Höfe in Helmersen, die z.B. Eigentum des Michaelisklosters in Hildesheim oder des Klosters Loccum waren. (Ur. Buch Hochstift Hild. Bd. 3, Nr. 471)

  • 1277, 13.6. Bischof Otto überträgt dem Kloster Loccum das Eigentum von 4 Hufen und 1 halben Mühle in Helmersen (Elmere), die er von Ludolf von Borsum, genannt Ruschere, gekauft und die dieser in Gegenwart seiner Verwandten Ernst Schenk und dessen Bruder Johann und eines Mannes namens Luder von Drimmenstede dem Bischof resigniert (entsagt) hat.
  • 1281 war die Witwe des Joh. v. Salder nebst ihren Kindern im Besitz von 4 Hufen und der halben Mühle. (U. Sald. I 135)
  • 1281 Bischof Siegfried übertrug diesen Besitz dem Kl. Loccum (U. B. Ho. Hild. Bd. 3 Nr. 580)
  • 1331 Im Güterverzeichnis des Michaelisklosters, aufgestellt durch Abt Heinrich von Wendhausen (U. B. Ho. Bd. 4, Nr. 638) zu Helmersen 4 mansos (Hufen ) et curiam (Hof) euro sui s attinenc iis (mit seinem Zubehör) et 8 jugera (Morgen ) et aream pileudales (und 1 Acker Lehnsgut) (U. B. Ho, Hi. Bd. 4 Nr. 723/24 )
  • 1333 Lehnsregister des Abtes Konrad v. Mich.Kl., Einnahme- und Güterverzeichnis, darin: Lehen des Joh. v. Nettlingen - ferner in Helmersen 8 Morgen und 1 Acker. Dann Henrich Olde, 1 Acker in Helmersen. (Nr.725 ) Filii Thiderici (die Söhne) de Helmerderasen unam curiam (1 Hof), que cothoff dicitur (der Kothof genannt wird) in Nettlingen (U. B. Ho. Hi. Bd. 5, Nr. 790)
  • 1358 Eine Urkunde. Hiernach tauschte Hans v. Nettl., Knappe des Mich.Kl., seinen Hof zu Helmersen und den Kotelhof, die er vom Kl. zu Lehen trug, gegen ein Grundstück des Klosters in Nettl., genannt "de Vulewisch."
  • 1388 (Bd. 6, Nr. 837) Abt Hermann des Mich. Kl. verpfändet seinem Kloster aus der Abtei 7 Mark - in der Urkunde erwähnt: unde de eynen Mark van den dren Hoven to Helmersen in disser wis, dat use capttel scal setten twene personen, de sek der gedulde underwind en unde upnehmen alle jar also lange, dat se me de we sen losen te twinthig mark, de se vor uns verpendet hebbet.
  • 1605 Ein Inventarverzeichnis des Gutes Nettlingen weist auf: Wiesen am Kampe Helmersen an der neuen Mühle.
  •  

Daten aus den Schlüterschen Akten:


  • 1620, 10. 10. Curd Fesen zu Helmersen hat einen Kothof mit 7 Morgen Land meierweise v. Heinr. v. Salder innegehabt. Rosen Tochter heiratete Lüdeken Möller, dieser bekommt jetzt den Kothof auf 9 Jahre meierweise, von jedem Morgen 2 Himpen Roggen, 2 Hp. Hafer, Hild. Maß u. wöchentlich 2 Handdiensttage. Rosen Witwe darf sich auf dem Hof ein Leibzuchthaus bauen. Nach ihrem Tode muss das Leibz.-Haus wieder abgeschafft werden.
  • 1621, 29. 3. Jacob und Heinrich, Gebrüder v. Salder, Söhne des verstorbenen Berthold, die Beiden hatten 5 Morgen Land zu Lehen, haben davon aber 1 Morgen im Hasenwinkel versetzt ohne Einwilligung des Vaters, Berthold v. Salder. Deshalb wird ihnen das Lehen genommen und Martin Holting zu Helmers. gegeben wegen der Dienste, die er ihrem Vater getan hat, 1 Morgen im Hasenwinkel u. 3 Morgen vor der Führlah, von jedem Morgen jährlich eine 3. Metze Gerste, zusammen 1 Himpen und 1 Metze als Hofzins.
  • 1624 Namen: Hans Flohren, Heinrich Wulfes
  • 1657, 26. 8., Anna Oldendorf, Curd Rutilemanns zu Helmersen Ehefrau schuldet ihrem Bruder Hans Oldendorf und dessen Frau Ilsabe 10 Taler Pfand= 1 Vorling* Erbland auf dem Nettl. Felde auf dem Bettrumer Brock bei Henny Vornkahl hinterm Tor.  
  • 1668, 10. 3. Hans Rosen zu Helmersen schuldet Hans Möhlen 8 Tlr., Pfand 1 Vorling.
  • 1677, 3. 9. Heinrich Voß der Jüngere, zu Helmersen, hatte mit Dorothea Block ein uneheliches Kind. Er zahlt der Großmutter, die das Kind aufzieht, oder deren Erben, 20 Marienflorin.
  • 1767, Name: Cord Möller

Eine Heirat aus dem Jahr 1667 in den Akten


Eheschließung vom 28.4.1667:

 
Bräutigam: Hans Möhlen, Lüdeken Möhlen Sohn, Helmersen, Hof zwischen Nicolaus Ruthmann und Leinemanns Hof, 7 Morgen Meierland und 1 Vorling bei Lüdeken Klages. 
Bruder Albrecht, Schwester Anna (ledig).

Braut: Elisabeth Bahren, des verstorbenen Müllers Hinrich Bahren Tochter, zu Helmersen. Eltern: Hinrich Bahren, Müller, Ehefrau Anna Elisabeth, Einbeck. 



Helmersener aus den Urkunden vor 1769


In einem folgenden Kapitel erscheint die Besitzfolge auf den Höfen von Nr. 67-82. Diese Besitzfolge ließ sich, wenn auch nicht immer leicht, nach der Land- und Wiesenbeschreibung, nach Kopfgeldlisten, Steuereinnahmeheften, Häuserlisten und durch Befragung feststellen.

1765 wurden erst die Hausnummern eingeführt. Zwar sind Namen der Einwohner von Helmersen aus früheren Jahrzehnten bekannt, doch auf welchen Hof gehörten die Familien? Deshalb gebe ich aus dieser Zeit vor 1769 nur die Namen bekannt.

  • 1566 Lichtenberger Erbregister (La. Archiv Wolfenbüttel):

Tile Mockeren
Andreas Armgarts

  • 1738/39 Pachtrechnung des Amtes Lichtenberg:

"Von halseigenen Leuten an Hoheits- und Gerichtsgefällen: 1 Huhn, welches nach alter Gewohnheit mit 1 gg. bezahlt wird und 4 Pf., also 2 mg. zusammen." (wofür gg., Pf. und mg. in diesem Fall stehen, müsste ich noch recherchieren. Hinweise willkommen!)

außerdem die Namen:

Hans Heinrich Möhlen junior
Carsten Bultemann
Andreas Wittkopf
Hans Heinr. Möhlen senior

  • 1722 waren aus Helmersen Meier des Gutes Nettlingen:

Henr. Reinke                       Nr. 74, 16 Morgen
Henr. Rutemann                              7     II
Bert. Hinsemann                 Nr. 72,   7     II
Hans Möhle                                   10    II
Fritz Korner                                    4     II
Sylvester Gentemann                       7    II
vom Tegethofe (Zehnthof)


*1 Morgen = 2 Vorlinge. 1 Vorling ist also ein halber Morgen.

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