Die Pest raffte Heinrich dahin
Hinrich
der Ältere, der Sohn des 1499 bereits verstorbenen Hans von Nettlingen, blieb
unverheiratet. Für die Annahme von P. Schöneberg (kennt jemand dessen Schrift?), dass Hinrich Domherr gewesen sei,
habe ich keine Bestätigung gefunden. 1499 erhielt er das Lehen des
Michaelisklosters in Nettlingen, 1505 das bischöfliche Lehen, ebenso wurde er
von Grubenhagen belehnt.
1511 wurde durch Vermittler ein Streit, den er mit seinem Cousin Hinrich, Sohn des damals bereits verstorbenen Werner, gegen das Michaeliskloster führte, und bei dem es um 6 Hufen Land in Nettlingen ging, beigelegt.
1512 trat er die auswärtigen Spiegelbergschen Lehen an, Hinrichs Schwester Mette war, vermutlich als 3. Frau, verheiratet mit Hermann von Haus. Dieser war von 1489-1523 (also bis zum Ausgang der Stiftsfehde), in der er auf der Seite des Bischofs stand, Drost auf der bischöflichen Burg Wiedelah. Beim für den Bischof unglücklichen Ausgang der Fehde musste er wohl von Wiedelah weichen. Auch in der vorausgegangenen sog. großen Bischofsfehde mit Stadt Hildeshein hatte von Haus auf der Seite des Bischofs gekämpft und sagte mit anderen Adligen der Stadt die Fehde an. 1512 erhielt Hermann von Haus für sich und seine ältesten Söhne Friedrich und Ludewig (die später nicht mehr erwähnt werden) und die übrigen Söhne die Anwartschaft auf das Bischöfliche Lehen in Nettlingen.
Hasenjagd im Vorholz
Aus einer aufschlussreichen Akte von etwa 1570 über Streitigkeiten zwischen Amt Steuerwald und Kurt v. Salder (Stadtarchiv Hildesh., Nr. 144), welche Zeugenaussagen alter Nettlinger Bauern (Sander Dammann, Bernd Mönnich, Sievert Vornkahl - in seiner Jugend Hütejunge bei Heinrich v. Nettlingen - sowie Ulrich Güldeman und Burchardt Rose) enthält, geht hervor, dass Heinrich v. Nettlingen im Dorf einen Wohnsitz hatte. Außerdem, dass er und seine Lehnsnachfolger Hans von Haus und Jobst Holtgrefe im Vorholz die Jagd ausüben mit "Hasenkuren", aber nicht, wie später die von Salder, mit „Garenstellen und Jagen", dass sie dem Amt Steuerwald "Schatzung" geben mussten und statt der schuldigen "Borgfeste" (Dienstleistung zur Befestigung der Landwehren usw.) das "Wachtgeld", und dass, abgesehen vom Sattelhof selber, das Haus Steuerwald damals "das hohe Gebot und Verbot" in Nettlingen hatte, auch über die vom Gute abhängigen Höfe.
Teile des Lehnsgutes waren zu
Zeit Heinrichs von Nettlingen verpfändet, z.T. wohl schon von den Vorbesitzern
her. Noch im Jahr vor seinem Tode verpfändete Heinrich v. N. dem Propst vom „Heiligen
Kreuz“ in Hildesheim, dem Domherrn Henning Brandes, Bürgermeister in Hildesheim,
den Sattelhof in Nettlingen und 4 Kothöfe bei „dem Markede“. Nach einer späteren
Nachricht hatten die v. N. dem Michaeliskloster das Gut Nettlingen "auf einen
„Schatz und Wiederschatz", also wiederkäuflich, verpfändet. (St. Arch. Hann.
Cal. 10 Gen. 1c Nr. 1) Darin hatte es wohl seinen Grund, wenn das
Michaeliskloster nach Hinrichs Tod die Nutzung gewisser Teile des Gutes beanspruchte,
auch solche, die dem Grubenhagensehen Lehen angehörten.
Heinrich von Nettlingen, der
letzte männliche Spross seines Geschlechts, starb am Sonntag Okuli des Jahres
1520, nachdem kurz vor ihm sein Vetter Heinrich, Werners Sohn, verstorben war. In
der Abtschronik des Michaelisklosters von Boettcher wird berichtet, dass er als
Vasall des Klosters an der Pest gestorben sei. Er habe als Lehen des Klosters
einst ein castrum, d.h. ein festes Haus, einen Burgsitz mit vielen
Gütern, Höfen und Holzung gehabt.
In der Michaeliskirche zu Hildesheim
hängt noch heute ein für ihn gestifteter Totenschild mit dem Wappen der v.
Nettlingen, einer einfachen zweizackigen Wolfsangel, so wie wir es auch im Chorraum
unserer Kirche finden, Unter dem von Helm und stilisierten Blattranken
umrahmten Wappen steht die Inschrift:
"Anno dom MCCCCCXX an dem daghe oculi starff hinrick van nettelinghe de older deme god ghenedich sy de leste van deme gheschlechthe".
Heinrichs Erben auf dem Gut Nettlingen
Da die Nettlinger Gutslehen
Manneslehen wären, hätten diese jetzt nach Erlöschen des Mannesstammes an die
Lehnsherren zurückfallen müssen. Doch hatte sich schon im Jahre 1512 Heinrichs
Schwager Hermann von Haus, der Drost auf Wiedelah, vom Bischof v. Hildesheim für
sich, seine ältesten Söhne Friedrich und Ludewig und die übrigen Söhne die
Anwartschaft auf die bischöflichen Nettlingschen Lehen, die seiner Frau zur „Leibzucht“
zugesprochen waren, für den Fall erteilen lassen, dass sein Schwager Heinrich
vor ihm
sterben
würde. (Dom-Arch. a.a.O. Nr. 17). Ebenso kamen Hermann v. Haus und seine Frau
Mette im Jahr 1520 in den Genuss des Grubenhagenschen Lehens.
Von Hermann v. Haus' ältesten
Söhnen ist später im Zusammenhang mit den Nettl. Lehen in den Akten nicht mehr
die Rede, wohl aber von Hans und Christoffer von Haus, die 1538 sechs verpfändete
Hufen kündigten. Hans von Haus wird nach dem Tod seines Vaters mit seiner Mutter
Mette in die Lehnsrechte eingetreten sein. Von Grubenhagen war er vor 1536 belehnt.
Nach einem Original-Grubenhagenschen Lehnsbrief für Ludolf v. Oldershausen (Urk.
Old. im Staatsarchiv Hann. Dep. 31) war er 1540 bereits nicht mehr am Leben.
Nach einer von Oeynhausenschen
Handschrift der Landesbibliothek soll ein Hans von Haus Drost zu Steuerwald und
Herr auf
Einbeckhausen
und Münder gewesen und in der Schlacht bei Sievershausen 1551 gefallen sein. Vielleicht
war dies allerdings ein anderer Hans v. Haus, nicht Christoffers Bruder. Nach
Neukirch gab es mehrere Familienangehörige dieses Namens.
Mit Claus von Haus war’s aus
Über Christoffer von Haus
berichtet Neukirch mehrfach. In der sogen. Grafenfehde Lübecks gegen Dänemark
kämpfte er auf dänischer Seite unter dem Heerführer Christoph von Veltheim, der
aus der Stiftsfehde bekannt ist. (S. 69) In seiner Streitsache mit dem
Moritzstift erwähnt er selbst seinen Aufenthalt in Dänemark im Jahr 1542. Dann
finden wir ihn in der sogen.
Rottorpschen Fehde bei der
Erstürmung des Sitzes Raden - über die Gewalttätigkeit
der Landsknechte, die zwei adlige Fräulein ihres kostbaren Schmuckes beraubt
hatten, äußerte er sich sehr missbilligend. Unter ihm stand bei der Einnahme
Radens im Reuterdienst der gefürchtete Stiftsjunker Claus Barner.
Das Erlöschen des
"streitbaren Geschlechtes" der von Haus in Bolzum wird auf S. 73
berichtet (Hans von Münchhausen übernahm 1590 das verfallene und verschuldete
Gut). Auch das Gut Riepen (Schaumburg), das 1610 in andere Hand ging, stammte
aus dem Besitz der von Haus. (S.247)
Ein Großneffe des tapferen
Christof von Haus, Claus von Haus, war der Erbauer eines neuen Schlosses in Einbeckhausen,
ein Bruder fiel im Türkenkrieg. Ein anderer, Johann Caspar, hatte das Haus'sche
Burglehen in Wunsdorf.
Claus v. Haus war ein frommer,
studierter und gelehrter Mann, der die harten Schicksale des 30-jährigen Krieges
mit Geduld ertrug. Der ihm befreundete Josua Stegmann in Rinteln, ein Glaubensstreiter und Kirchenlieddichter, hielt
ihm die Leichenpredigt. Mit Claus‘ Enkeln erlosch der Mannesstamm. (S.255ff.)
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